Am 2. Juli konnte unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erstmals wieder eine reguläre Präsenzsitzung der Gemeindevertretung stattfinden. Aufgrund der Vielzahl der Tagesordnungspunkte und des ausführlichen Diskussionsbedarfs zu einigen Punkten mussten einige TOPs wegen Erreichen der festgelegten Tagungsendzeit 23:00 Uhr vertagt werden. Schon am 14. Juni hatte unsere Fraktion den folgenden Antrag vorgelegt, der nun auf einer Sondersitzung des Parlamentes am 16. Juli, 20 Uhr, Mehrzweckhalle in Wallbach behandelt wird.
Hintergrund: Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte Bürgermeister Kraus (Hünstetter Liste) wieder einmal einem Gremium den Punkt „Erweiterung einer Klage“ zur Zustimmung vorgelegt, und zwar dem erstmals wieder im Rathaus tagenden HFA als Notparlament am 2. Juni. Mit Mehrheit wurde dieser Vorlage gegen unser Votum zugestimmt. Eine schier endlose Geschichte, welche die Parlamentsmehrheit aus HüLi, CDU und (leider auch) Grünen mit trägt und die den Hünstetter Steuerzahler bisher eine hohe Summe gekostet hat. Es wird höchste Zeit, dieses unwürdige Spiel zu beenden!
Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 02.07.2020
Antrag zur Bildung bzw. Bestimmung eines Ausschusses zwecks Akteneinsicht
Die SPD-Fraktion beantragt hiermit mit Bezug auf § 50, Abs. 2 HGO die Bildung eines Ausschusses zwecks Akteneinsicht zur Aufklärung der Hintergründe und Kosten der beiden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche die Gemeinde in Person des Bürgermeisters seit 2013 gegen Ex-Bürgermeister A. Petri und den Ex-Hauptamtsleiter R. Vietze angestrengt hat. Der HFA sollte mit dieser Arbeit beauftragt werden. Aufgrund der jahrelangen Verfahrensdauer, des dringenden Ver-dachtes einer teilweisen Nicht-Beachtung der HGO sowie der überregionalen Medien-Berichterstattung liegt ein überragendes berechtigtes Interesse vor, von dem unmittelbaren berechtigten Interesse der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie der lokalen Öffentlichkeit hinsichtlich der nach sieben Jahren dringend gebotenen Transparenz ganz zu schweigen.
Begründung:
Seit 2013 haben die beiden entsprechenden juristischen Verfahren ein Ausmaß hinsichtlich der vielen anwaltlichen Schriftsätze, des Arbeitsaufwandes der Verwaltung und unseres Fraktionsvorstandes (im Gegensatz zur Verwaltung ehrenamtlich) sowie der den Gemeindehaushalt belastenden Kosten erreicht, dass eine vollumfängliche und sowohl für das Parlament als auch für die Öffentlichkeit transparente Aufklärung im Sinne der lückenlosen, chronologischen Vorlage aller diesbezüglichen Akten und Kostenbescheide erforderlich ist.
Das aufgrund einer Strafanzeige der Gemeinde vom 24.02.2014 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen A. Petri wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit und Untreue wurde in zweiter Instanz von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am 03. 04.2018 endgültig eingestellt.
Das gegen den Ex-Hauptamtsleiter seit dem 10.03.2014 geführte, ebensolche strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Wiesbaden (Staatsanwältin Hüttig am 28.05.2020) ebenfalls eingestellt. Damit sind beide Verfahren als abgeschlossen zu betrachten.
Der Ausschuss soll u. a. folgende Fragen klären bzw. beantworten:
- Warum hat vor der Klageerhebung und danach bis heute weder der Bürgermeister als Sprecher des Gemeindevorstandes noch der Gemeindevorstand als Gremium an sich ein Gespräch mit den Betroffenen gesucht bzw. eine Anhörung veranlasst?
- Wurden in den Jahren seit 2014 bis zum Ende der Verfahren die Gemeindegremien, insbesondere der Gemeindevorstand und das Parlament zu jedem Zeitpunkt gemäß der HGO (siehe u. a. § 51, 18) korrekt informiert und beteiligt?
- Gab es gegen andere Verwaltungsmitarbeiter im Kontext der Anzeigen ebenfalls strafrecht-liche Ermittlungen und falls ja, gegen wen?
- Wurden Bürgermeister Kraus vor seinem Amtsantritt aus der Verwaltung Unterlagen zugänglich gemacht, welche die Strafanzeigen betreffen und falls ja, von wem?
- Welche Akten bzw. Schriftsätze, d. h. welche diesbezüglichen Inhalte hat der Bürgermeister zusammen mit seinen Vertrauten 2013/14 als so gravierend und für das finanzielle Wohl der Gemeinde als so bedrohlich wahrgenommen, dass für ihn Strafanzeigen gegen beide Beklagten unausweichlich erschienen?
- Welche Anwaltskanzleien wurden seit 2014 bis heute in beiden Fällen von der Gemeinde beauftragt und welche Kosten sind entstanden?
- Wie hoch sind die weiteren Verfahrenskosten (eingebunden waren neben der Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das LKA Hessen mit umfangreichen Zeugenvernehmungen) von Beginn bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Daneben bedürfen eine Vielzahl weiterer offener Fragen und Verdachtsmomente einer Klärung.