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Bereits seit dem 1. Februar bietet unsere Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, über ihre Homepage Briefwahlunterlagen zu beantragen. Falls Sie das nutzen möchten, gehen Sie bitte auf diese Homepage; dort werden Sie dann Folgendes sehen:
KOMMUNALWAHL 14. MÄRZ 2021
Briefwahlantrag ab 1. Februar möglich
- Januar 2021, von BIANCA MIELKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen. Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden bzw. werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis spätestens zum 23.02.2021 zugestellt. Sollten Sie bis dahin keine Benachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Wahlamt. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns wie folgt:
WAHLAMT DER GEMEINDE HÜNSTETTEN
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten-Wallbach, Telefon: (06126) 9955 – 30, eMail:
Service-Angebot am Wahltag
Falls Sie doch am 14. März Ihr Wahllokal aufsuchen und dort wählen möchten, denken Sie bitte an die erforderlichen Unterlagen und die Hygiene-Vorschriften! Und wenn Sie einen Fahrdienst in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie uns an, wir organisieren das: 06126-57250 (R. Ratmann)!