In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 10. September wurde der aufgrund des Minderheitenrechtes (Hessische Gemeindeordnung) schon in der vorherigen Parlamentssitzung (17. Juli) von unserer Fraktion beantragte und eingesetzte AEA mit großer Mehrheit (21 von 24 Gemeindevertretern) bestimmt: Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wird diese Aufgabe in den kommenden Monaten wahrnehmen, um die Hintergründe und Kosten für die Gemeinde im Zusammenhang mit den eingestellten Strafermittlungsverfahren gegen Ex-Bürgermeister Petri und Ex-Hauptamtsleiter Vietze aufzuklären.
In der Sitzung wurden im Übrigen 10 von 11 Vorlagen entweder einstimmig oder mit großer Mehrheit beschlossen. Das ist die Regel; leider wird dies zu wenig erwähnt! Beispiele für die Einmütigkeit: Einrichtung eines Jugendtaxis und die personelle Besetzung von Ortsgerichten. Nur wenige Themen/Tagesordnungspunkte sind zwischen den Fraktionen strittig, was allerdings völlig normal ist. Der Bürgermeister beantwortete zudem ausführlich vier von uns schriftlich gestellte Anfragen: zum Corona-Fall in der Kita Görsroth, zum Ärztehaus in Görsroth, zum Hochwasser- und Gewässerschutz sowie zur Personalsituation im Rathaus.
Die Idsteiner Zeitung hat – wie üblich – über die Parlamentssitzung berichtet (hier). Unser Fraktionsvorsitzender sah sich jedoch genötigt, die Zeitung um eine Klarstellung zu bitten, die aber leider nur massiv gekürzt veröffentlicht worden ist, obwohl anderes von der Redaktion erbeten worden war. Hier der Wortlaut der Pressemitteilung und anschließend der IZ-Artikel:
12.09.2020
Klarstellung des Fraktionsvorsitzenden der Hünstetter SPD
Zum IZ-Bericht „Jetzt werden….“ vom 12.09.2020 stellt der Vorsitzende der SPD-Fraktion Rainer Ratmann klar:
Folgendes ist mir persönlich wichtig:
Erstens: Am Ende Ihres Berichtes werden Vorwürfe von mir hinsichtlich der Berichterstattung der IZ im Fall der Einstellung des von Bürgermeister Kraus initiierten Strafermittlungsverfahrens gegen Richard Vietze erwähnt. Ich habe die Vorhaltungen, die ausführlich auf der SPD-Homepage nachzulesen sind, in meiner persönlichen Erklärung am Ende der Parlamentssitzung ausdrücklich alleine auf den Redakteur V. Stavenow bezogen und diesen auch genannt. Und meine Kritik an dessen Berichterstattung am 13. und 22.8. war eine Antwort auf den Vorwurf des Bürgermeisters, wir würden die Presse unter Druck setzen. Als jemand, der in seiner Studentenzeit als freier Mitarbeiter für Ihr Mutter-Blatt, die Mainzer Allgemeine geschrieben hat, dem Journalismus im Allgemeinen seitdem verbunden ist und beruflich stets mit verschiedenen regionalen und überregionalen Medien (Zeitungen und TV-Sendern) zu tun hatte, betone ich Folgendes:
- Die Freiheit der Presseberichterstattung ist ein hohes Gut; nicht von ungefähr werden die Medien in unserer Demokratie auch als fünfte Gewalt bezeichnet. Ihnen kommt zu Recht eine wichtige Funktion bei der Meinungsbildung der Bürgerschaft und bei der Kontrolle der Regierenden zu.
- Aber alle Medien haben deshalb auch eine besondere Verantwortung. Diese ist m. E. umso größer, wenn eine Zeitung wie die IZ quasi ein Monopol auf die Zeitungsberichterstattung im Idsteiner Land hat.
- Da die IZ und damit Herr Stavenow jederzeit das Recht haben – und das ist gut so – , alle kommunalpolitischen Akteure Hünstettens, seien es z. B. die SPD oder den Bürgermeister zu kritisieren, ist es umgekehrt selbstverständlich völlig legitim, einmal einen Journalisten wg. seiner Berichterstattung zu kritisieren. Dies habe ich im Parlament auch gesagt. Und es ist absolut abwegig, wenn Herr Kraus das als Druck auf die IZ bezeichnet hat.
- Nicht umsonst gibt es außerdem presserechtlich die Möglichkeit für jeden Bürger, eine Gegendarstellung einzufordern. Und der Presserat ist ein wichtiges Beschwerdeorgan.
Zweitens: Meine Kritik gegenüber der Kommunalaufsicht und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund bezüglich der Stellungnahmen zur Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses beider Institutionen bezog sich ausschließlich auf deren Rechtsabteilungen. Ich habe dazu aus der Stellungnahme unseres Fachanwaltes vom 2.9., eines renommierten und habilitierten Verwaltungsjuristen, Folgendes zitiert: „Insoweit ist es schon beachtlich, dass eine juristische Abteilung des HSGBs eine derart fehlerhafte rechtliche Einschätzung erteilt…“ Hintergrund des Ganzen: Da der Bürgermeister und seine HüLi gemeinsam mit der CDU in der Parlamentssitzung am 16. Juli mit einem rechtlich unzulässigen Änderungsantrag bezüglich unseres Antrages die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zu verhindern bzw. zu verzögern suchten, wurden drei diesbezügliche juristische Stellungnahmen eingeholt und allen Gemeindevertretern vor der Sitzung am 10.09. vorgelegt.
Und hier der Zeitungsartikel