In der Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 10. September in der Wallbacher Mehrzweckhalle geht es erneut um die von uns bereits in der letzten Sitzung beantragte Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses (AEA). Da die HüLi-CDU-Mehrheit zuletzt versucht hat, das zu verhindern bzw. auf den St.-Nimmerleins-Tag zu verschieben, haben wir ein Rechtsgutachten eines Fachanwaltes eingeholt (hier der Text als PDF Datei), der unsere Rechtsauffassung bestätigt hat: Der Ausschuss ist sofort einzusetzen!
Außerdem haben wir für die kommende Parlamentssitzung eine Reihe von Anfragen und zwei Anträge vorgelegt, die Sie im folgenden nachlesen können. Einige davon wurden bereits in der Sitzung am 16.07. eingebracht, damals jedoch vom Bürgermeister nicht beantwortet.
Sitzung der Gemeindevertretung am 16.07.2020, Fragen an den Gemeindevorstand wg. der Personalpolitik und diesbezüglicher juristischer Auseinandersetzungen der Gemeinde
In den Hünstetter Nachrichten v. 10.07.2020 informiert der Bürgermeister als Sprecher des Gemeindevorstandes auf zwei Seiten die Bürgerschaft ausführlich über die Beratungen und Beschlüsse des Gemeindevorstandes (Stand 02.07.) in den vergangenen Wochen. Die SPD-Fraktion begrüßt das ausdrücklich. Der „Bericht aus den Sitzungen des Gemeindevorstandes“ enthält auch einige Informationen über personelle Veränderungen in der Verwaltung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Gemeindevorstand um die Beantwortung folgender Fragen:
- Im Zuge einer Reorganisation der Verwaltung wurde der „Fachdienst 14 – Finanzverwaltung“ eingeführt, der wesentliche Aufgaben der bisherigen Kämmerei übernommen hat. Der Gemeindevorstand hat die Leitung des neuen Fachdienstes ab 01.08. Frau Marion Macholl übertragen. Aus welchen Gründen taucht der langjährige, bewährte und gerade in der Haushaltsaufstellung erfahrene bisherige Kämmerei-Leiter Ralf Ruppert nicht mehr als Mitarbeiter bzw. als Leiter des neuen Fachdienstes Finanzverwaltung auf, sondern fungiert jetzt als Leiter des Referates Eigenbetriebe, offenbar direkt dem Bürgermeister unterstellt?
- Berichtet wird aus dem Bereich Feuerwehr, dass der ebenfalls langjährige und bewährte bisherige Gemeindebrandinspektor Stefan Steinbrecher mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen worden ist. Welches sind die Gründe für diese Entscheidung?
- In jeder Organisation kommt es immer wieder einmal zu Differenzen/Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern; das ist üblich und normal.
In der Gemeindeverwaltung scheint dies in den vergangenen Jahren jedoch ein normales Ausmaß erheblich überschritten zu haben. Deshalb folgende Fragen:
- Wie viele arbeitsrechtliche Konflikte sind seit dem 01.01.2016 bis heute zu verzeichnen?
- Sind alle diese Rechtsstreite von Seiten der Gemeinde mit Fachanwälten geführt worden?
- Auf welche Summe belaufen sich die diesbezüglichen Anwalts-Kosten?
- Wie viele Abmahnungen hat der Bürgermeister als Verwaltungschef in diesem Zeitraum gegenüber seinen Beschäftigten ausgesprochen?
- Wie hoch war der Krankenstand unter den Rathaus-Beschäftigten in dieser Zeit (Gesamt-Fehltage wg. Krankheit in Relation zu den Jahresarbeitstagen)?
Sitzung der Gemeindevertretung am 16.07.2020, Fragen an den Gemeindevorstand wg. des Corona-Falles in der Kita Görsroth
- Nach den vorliegenden Informationen ist die Covid-Infektion einer Erzieherin eher zufällig entdeckt worden, weil die Kita Görsroth an einer Studie teilgenommen hat. Wann hat der Gemeindevorstand entschieden, dass die Kita an dieser Studie (Überschrift?) teilnehmen soll?
- Welche Organisation hat die Studie seit wann durchgeführt und welches waren die wesentlichen Untersuchungsziele?
- War die Kita-Leitung mit ihrem Team in diese Entscheidung des Gemeindevorstandes eingebunden und hat sie die Entscheidung befürwortet?
- Wurden die Eltern vom zuständigen Fachreferat und der Kita-Leitung rechtzeitig darüber informiert?
- Nach Bekanntwerden des Falles: Wer in der Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung das Krisenmanagement übernommen und letztlich zu verantworten?
- Wie war der chronologische Ablauf – Information/Kommunikation mit den Eltern und den Erziehern, Schutz der Kinder, Teilschließung der Einrichtung, vollständige Schließung, Einschaltung des Gesundheitsamtes und Vorgaben von dort?
- Wer trägt die Verantwortung für die den Eltern zugesagte, jedoch nicht eingehaltente strikte Trennung der beiden betroffenen Kita-Gruppen mit der Folge von massiver Verunsicherung und Ängsten von Eltern (befürchtete Ansteckung, erforderliche, selbst zu organisierende Tests von Kindern und Erwachsenen usw.)?
- Wurden die Grundschule in Wallrabenstein sowie das zuständige staatliche Schulamt aus naheliegenden Gründen frühzeitig von der Verwaltung über das positive Testergebnis der Erzieherin informiert?
- Wie hat die Schulleitung reagiert, d.h. welche Maßnahmen hat sie ergriffen?
- Können der Gemeindevorstand und die Verwaltungsspitze die große Verärgerung von Teilen der Elternschaft angesichts offenbar unzureichender Transparenz in der Krisenkommunikation nachvollziehen, die Eltern sogar die Einschaltung ihrer Anwälte überlegen ließ?
- Ist aufgrund des Corona-Ausbruches inzwischen ein neues, detailliertes und der Lage Rechnung tragendes Schutzkonzept für die Kita Görsroth erarbeitet worden? Wenn ja: Von welchen Personen?
Sitzung der Gemeindevertretung am 16.07.2020, Fragen an den Gemeindevorstand wg. des aktuellen Standes des geplanten Ärztehauses in Görsroth
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.07.2020 hat der Bürgermeister für den Gemeinde-vorstand eine von mir mündlich gestellte Frage kurz beantwortet. Dabei ging es um die Frage bezüglich der Niederlassung von Ärzten im geplanten Ärztehaus (Limeshof) als Bestandteil Nr. 3 der von einem Taunussteiner Investor errichteten sog. „Gesundheitsinsel“. Hierzu hat die SPD-Fraktion folgende Nachfragen:
- Handelt es sich bei der vom Bürgermeister in seiner Antwort vom 02.07. erwähnten Betreibergesellschaft aus Heidenrod, die für die Anwerbung von Ärzten zuständig sein soll, um die „Haus Felicia Alten- und Pflegeheim GmbH“? Falls nein: Wie heißt dann die Betreibergesellschaft?
- Da das Ärztehaus im Prinzip fertiggestellt ist: Hat der Gemeindevorstand Informationen darüber, ob diese Gesellschaft inzwischen Miet- bzw. Nutzungsverträge mit interessierten Ärzten abgeschlossen hat oder ob interessierte Ärzte der Gesellschaft gegenüber ihre Niederlassungsabsicht bekundet haben?
- Falls ja im Falle von Mietverträgen oder Niederlassungsabsicht: Handelt es sich dabei um einen oder mehrere Ärzte und welche Fachrichtung/en vertritt sie/er bzw. vertreten sie?
- Ist dem Gemeindevorstand bekannt, dass die Nachbarkommune Taunusstein in ihrem Stadtteil Neuhof durch einen Investor ein sog. „Medizin-Zentrum“ mit Arztpraxen u.a.m. errichten lässt, wie es die FAZ am 20.06.2020 berichtet hat?
- Hat der Gemeindevorstand Kenntnisse darüber, ob es sich bei dem Investor evtl. um den gleichen wie in Görsroth handelt?
- Teilt der Gemeindevorstand unsere Bedenken, dass ein solches Zentrum im nahe gelegenen Neuhof eine ernsthafte Konkurrenz zum Görsrother Ärztehaus darstellen könnte, zumal in Neuhof lt. FAZ bereits vor Baubeginn ein Zahnarzt, ein Allgemeinmediziner und ein Physiotherapeut ihre Niederlassungszusage erklärt haben?
Fragen an den Gemeindevorstand wg. hessischer Förderprogramme; Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2020
- Ist dem Gemeindevorstand bekannt, dass es seit einiger Zeit hessische Förderprogramme für die Kommunen gibt, die Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft und Altlasten betreffen? Programme, die immer wieder aktualisiert werden und in denen – bei Ausschüttung von Millionenbeträgen jährlich – bis zu 95% Fördermittel pro Investitions-projekt möglich sind?
- Falls ja: Ist der Gemeindevorstand in der Vergangenheit entsprechend tätig geworden und hat z. B. für den Schutz von Ortsteilen bei Starkregen-Ereignissen oder zur Sicherung der Wasserversorgung Projekte geplant und dazu Förderanträge in Wiesbaden bzw. beim RP gestellt?
- Welche Projektanträge sind das gegebenenfalls und wann hat der Gemeindevorstand darüber beraten und Beschlüsse gefasst?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen gemäß unserer Geschäftsordnung.
Antrag zur Neubewertung von Verwaltungsstellen; Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2020
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Vor einiger Zeit wurde die Verwaltung in Teilen reorganisiert (s. u. a. Mitteilung des Bürgermeisters in den HN v. 10.07.2020). Aus diesem und aus anderen Gründen wird der Gemeindevorstand beauftragt, bis zur Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2021 mit Stellenplan
- für alle Stellen in der Verwaltung ab derzeitiger Einstufung nach mindestens TVöD 11 oder höher eine neue, aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung extern erstellen zu lassen und
- die Arbeitsplätze von der beauftragten Stelle neu bewerten zu lassen.
Mit dieser Aufgabe ist eine unabhängige Organisation zu beauftragen, und zwar keine, die bisher für die Gemeinde tätig gewesen ist. Auch der hessische Städte- und Gemeindebund kommt hierfür nicht in Betracht.
Begründung:
Es gab seit dem vergangenen Jahr diverse Personalwechsel, Um- und Neubesetzungen von Stellen im Rathaus. All dies ist unter Umständen haushaltsrelevant und folglich sowohl für den HFA als auch für die Gemeindevertretung von erheblichem Belang.
Deshalb sind aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen mit tarifrechtlicher Bewertung dringend geboten, um unter Umständen Anpassungen des Stellenplans der Gemeinde vorzunehmen zu können. Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung; Sitzung der Gemeinde-vertretung am 10.09.2020
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
In unserer Geschäftsordnung heißt es unter § 6, Einberufung der Sitzungen, Nr. 4:
„Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens fünf Tage liegen.“
Dieser Satz wird neu formuliert und lautet nun: „….mindestens sieben Tage liegen.“
Begründung:
Der zunehmende Umfang der Beratungs- und Beschlussvorlagen, aber auch die zunehmende Komplexität einzelner Sachverhalte bedeuten für alle Mitglieder der Gemeindevertretung eine gewachsene Verantwortung und eine umfangreichere Vorbereitungszeit.
Gerade für die berufstätigen Mitglieder ist das eine besondere Herausforderung, sofern sie – wie ihre nicht mehr berufstätigen Kolleginnen und Kollegen – ihre Aufgabe ernst nehmen und in den Sitzungen gut informiert abstimmen; davon gehen wir in jedem Fall aus.
Die in der Regel bisher geübte Praxis der Verwaltung, tatsächlich die Einladung mit der Tagesordnung einschließlich der Unterlagen fünf Tage vor dem Sitzungstag zuzustellen (per Mail bzw. über Mandatos), ist daher für die ehrenamtlich Tätigen zu knapp bemessen und nicht mehr zeitgemäß.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.