Sowohl in der Idsteiner Zeitung als auch in den Hünstetter Nachrichten hat Bürgermeister Kraus kürzlich auf die Vorwürfe der Hünstetter SPD in Sachen jahrelange Rechtssteitigkeiten reagiert. Durchaus fraglich und problematisch finden wir dabei, dass er in seiner Doppelfunktion als Amtsträger und Vorsitzender der Hünstetter Liste das von den Hünstetter Steuerzahlern finanzierte Wochenblatt HN, das kostenlos an alle Haushalte verteilt wird, erneut für seine Sicht der Dinge nutzt! Hier der Artikel im Wiesbadener Tageblatt und der Kraus-Text sowie die Richtlinien der Gemeinde!
Wir haben daraufhin die folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die verkürzt von der IZ abgedruckt worden ist:
Der OV-Vorstand und die Fraktion der Hünstetter SPD antworten auf den IZ-Art. v. 27.02.2018 „Kein Rachefeldzug“:
Die Hünstetter SPD ist überzeugt, dass die große Mehrheit der Bürgerschaft wenig Verständnis für die von Bürgermeister Kraus (Hünstetter Liste) vor Jahren vom Zaun gebrochenen juristischen Auseinandersetzungen hat, die in der Presse zwischen ihm, seiner Wählergruppe und uns ausgetragen wurden. Als parlamentarische Opposition geht es der SPD vor allem um die Sachpolitik, nicht um die uns von Herrn Kraus aufgezwungenen Rechtsstreite. Deshalb werden wir das Ganze von unserer Seite mit dieser letzten Pressemitteilung beenden. Unsere Vorwürfe gegen den Rathauschef bleiben davon unbenommen bestehen. Zu den Kernpunkten:
Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bürgermeister Petri aufgrund einer von Herrn Kraus schon Anfang 2014 eingereichten Strafanzeige gegen seinen Vorgänger wurde Mitte 2017 von der Wiesbadener Staatsanwaltschaft eingestellt.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Hauptamtsleiter Vietze wurde Anfang Herbst 2017 fast vollständig eingestellt. Von den von Herrn Kraus‘ Rechtsanwälten strafrechtlich angezeigten und untersuchten mehr als 150 Grundstücksangelegenheiten sind alle bis auf einen zu Ende ermittelt worden. Die Einstellungsverfügung dieses einen Falles steht kurz bevor. Damit sind die von Herrn Kraus per Strafanzeigen erhobenen Vorwürfe der Bestechlichkeit und der Untreue, wie von der SPD nie anders erwartet, ad absurdum geführt worden. Ein frühzeitiges, persönliches Gespräch mit beiden Beschuldigten hat Herr Kraus nie gesucht. Selbst eine spätere Anhörung der beiden Männer zur Sache hat es nie gegeben. Im Gespräch hätte der Jurist Kraus die angeblichen Verfehlungen klären können, ohne mehrere Anwaltskanzleien damit zu betrauen. Diese haben den Hünstetter Steuerzahler bis heute mehr als € 235.000 gekostet. Wenn der Bürgermeister die allen Gemeindevertretern vorliegende Summe anzweifelt, kann er die Öffentlichkeit aufklären: Die Offenlegung aller Anwaltsrechnungen sowie der mit einer separaten hohen Summe ins Gewicht fallenden Prüfkosten von 2013 bis heute wären ein guter und transparenter Weg.
Der Vermögensschaden für die Gemeinde aufgrund der auf nur auf einem Verdacht beruhenden jahrelangen Suspendierung und damit eines Arbeitsverbotes des Hauptamtsleiters geht in die Hunderttausende.
Herr Kraus behauptet wider besseres Wissens erneut, auf der Basis der bestehenden Maklerregelungen bei Veräußerungen von kommunalen Grundstücken seien rechtsgrundlos insgesamt € 1,7 Mio. an verschiedene Makler gezahlt worden. Fakt ist: Es gibt einen einzigen Makler-Fall, in dem der Bürgermeister durch alle Instanzen Recht erhalten hat, aber nicht aus inhaltlichen, sondern aus formaljuristischen Gründen. Bei allen anderen beteiligten Maklern ist das nicht der Fall. Im Übrigen wurde die Maklerregelung vor vielen Jahren von der Gemeindevertretung einstimmig, auch mit der Stimme von Herrn Kraus beschlossen.