Unverantwortliches Verhalten von Bürgermeister Kraus (HüLi): Immenser Schaden für die Gemeinde
In den letzten Sitzungen der Gemeindevertretung hatten die Parlamentarier viel zu tun: Vor allem die Sitzung am 28.09.2017 in Strinz-Trinitatis dauerte aufgrund einer sehr umfangreichen Tagesordnung bis 23:10 Uhr. Zu den Tagesordnungspunkten zählten auch zwei schriftliche Anfragen sowie zwei Anträge unserer Fraktion. Die Niederschrift dieser Sitzung ist wie die aller anderen auf der Homepage der Gemeinde unter „Gremieninformation“ nachzulesen. Die Idsteiner Zeitung berichtete zudem sehr ausführlich über die Sitzung: Insgesamt erschienen vier Artikel, die Sie hier nachlesen können:
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Allerdings brachte diese Zeitung, die das Monopol in der Lokalberichterstattung hat, und in Hünstetten nur von einer Minderheit der Bürger überhaupt gelesen wird (ca. 500 von 4.500 Haushalten) hat, bis heute keine einzige Zeile über eine ausführliche Stellungnahme der SPD-Fraktion, die der Vorsitzende Rainer Ratmann unter dem TOP „Verschiedenes“ einbrachte (2017-09-28-gemeindevertretung). Darin mussten wir die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit u.a. darauf hinweisen, dass Bürgermeister Kraus in mehreren Fällen dem Parlament die Unwahheit gesagt hat. Und: Das von ihm und seinem ehmaligen Kämmerer T. v. Arend initiierte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen seinen Amtsvorgänger Axel Petri aufgrund einer Strafanzeige vom 03.02.2015 (!) wurde Mitte Juli 2017 eingestellt; das Schreiben der Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittlungsverfahren-eingestellt.
Von Herrn Petri wissen wir inzwischen, dass der Jurist Kraus durch den ihn und die Gemeinde vertretenden Rechtsanwalt Traut (Fachanwalt für Strafrecht, Wiesbaden) Widerspruch gegen die Einstellung eingelegt hat – eine Begründung ist uns bis heute nicht bekannt.
Noch mehr: Der Bürgermeister hat am 08.09.2017 eine neue Strafanzeige gegen seinen Amtsvorgänger eingereicht, mit der sich die Staatsanwaltschaft nun beschäftigen muss! Es ist absehbar, dass er mit dieser Anzeige ebenfalls scheitern wird! Nicht nur wir, sondern auch BürgerInnen sowie Journalisten fragen: Was treibt den Mann? Offensichtlich haben ihn inzwischen sogar Amtskollegen von der CDU aus anderen Kreiskommunen aufgefordert, endlich mit diesem Rachefeldzug gegen seinen Vorgänger (und dessen Familie) aufzuhören – aber er scheint „beratungsresistent“ zu sein, wie man ein solches Verhalten oft bezeichnet.
Schließlich: Dies ist nicht der einzige von ihm vom Zaun gebrochene Rechtsstreit! Hierzu zählen u. a. eine Zivilklage gegen Herrn Petri (Feststellungsklage in Höhe von € 1,67 Mio.!!) und juristische Verfahren gegen ehemalige und aktuelle Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.
Dies alles kostet den Hünstetter Steuerzahler eine Menge Geld! Da der Bügermeister Auskünfte über die in den zurückliegenden Jahren bis heute aufgelaufenen Summen für Rechtsanwälte, Rechtsberatung und Rechtsgutachten trotz mehrmaliger Nachfragen von uns hartnäckig verweigert, können wir nur aufgrund von seriösen Berechnungen einen Gesamtbetrag in Höhe von etwa bis zu € 100.000 schätzen! Die entsprechenden Teilbeträge tauchen in keinem der Haushalte auf, auch nicht in der Vorlage für 2018! Das ist ein verantwortungsloses und gegenüber der Hünstetter Bürgerschaft sowie der Öffentlichkeit durch nichts zu rechtfertigendes Verhalten! Alle Gemeindevertreter haben gemäß der hessischen Kommunalverfassung die Pflicht, die Gemeindespitze zu kontrollieren und über die finanziellen Angelegenheiten zu wachen, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Bei all dem sind die feststellbaren Vermögensschäden und Prozessrisiko-Kosten für die Gemeinde noch nicht berücksichtigt!
Zu unserem fortschreitenden Entsetzen sind alle anderen Fraktionen sowohl in der Gemeindevertretung als auch im Gemeindevorstand in dieser Hinsicht ein Totalausfall! Dies läuft auf eine Selbstentmachtung des Parlamentes hinaus! Leider fallen Hünstetter Liste (die Mehrheitsfraktion mit 13 von 31 Sitzen), die CDU (in einer offensichtlichen kleinen gelb-schwarzen Koaltion mit der HüLi verbunden) und leider auch Bündnis 90/Die Grünen dadurch auf, dass für sie seit einiger Zeit die Devise „Augen und Ohren zu und durch“ zu gelten scheint. Zuletzt war das bei der Haushaltsklausur des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11. im Rathaus zu beobachten: Ein SPD-Antrag auf Kostenaufstellung bezüglich aller bisherigen und anstehenden Rechtsanwalts- und Rechtsberatungskosten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 wurde mit den Stimmen der Ausschussmitglieder dieser Parteien abgelehnt. Der Antrag war zwingend, denn im von Bürgermeister Kraus und seinen Haushaltsexperten aus der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf für 2018 sind diese Kosten nicht enthalten, ebenso wenig wie im Doppelhaushalt 2016/17. Wo sind sie versteckt? Was ist mit den Haushalten der kommunalen Eigenbetriebe? Kein einziges Ausschussmitglied, auch nicht Bürgermeister Kraus sagten ein einziges Wort: keine Nachfrage, kein Protest, kein Widerspruch oder Gegenrede!
Die genannten Parteien tragen folglich Mitverantwortung für das Ganze! Wir werden sie daraus ebenso wenig entlassen wie aus ihrer Verantwortung für die von der Parlamentsmehrheit mehrfach abgesegneten und letzlich von Bürgermeister Kraus zu verantwortenden Verfassungsbrüche (Hess. Gemeindeordnung), z. B. die Umgehung des Parlamentes bei der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeindevertretung für „die Führung eines Rechtsstreits von größerer Bedeutung und den Abschluss von Vergleichen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt“ (§ 51, Abs. 18 HGO). Und all das bei einem ausgebildeten Juristen, der zudem auf juristischen Rat in seinen Koalitionsfraktionen zurückgreifen kann. Die Kommunalaufsicht wird von uns erneut eingeschaltet werden.
Sitzung der Gemeindevertretung am 02.11. in Oberlibbach:
Im Vorfeld hatten wir allen GemeindeverterInnen im Nachgang zur Sitzung am 28.09. folgendes Informationsschreiben zukommen lassen, in dem wir auf das erneute Lügen von Bürgermeister Kraus in der September-Sitzung hinweisen mussten:
„Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,
anbei finden Sie die Stichworte zu unserer Erklärung, die ich zur Vereinfachung ihrer Arbeit auch der Protokollantin vor Wochen zur Verfügung gestellt habe.
Inzwischen liegt uns das Schreiben vor, das RA Traut/Wi im Auftrag von Bm Kraus am 03. Feb. 2015 an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden (Abtl. Wirtschaftsstrafsachen) gerichtet hat, und in dem er Strafanzeige gegen seinen Vorgänger A. Petri wg. des Verdachtes „… des Straftatbestandes der Untreue gem. § 266 StGB sowie wegen sämtlicher etwaig sonstig in Betracht kommender Straftaten..“ stellt.
Auf der letzten Seite des insgesamt neun-seitigen Schriftstückes heißt es: „Rein vorsorglich wird hiermit Strafantrag wegen sämtlicher etwaig sonst in Betracht kommender Straftaten gestellt!“
Nachdem wir Herrn Kraus in unserer Erklärung nicht allein in diesem Fall (er hatte in den vergangenen Jahren stets mehrfach abgestritten, eine Strafanzeige gestellt zu haben) vorgehalten hatten, allen Gemeindevertretern nachweislich die Unwahrheit gesagt zu haben, hat er uns alle in der Sitzung am 28.09.17 in seiner Erwiderung erneut belogen! Seine sinngemäße Antwort in der Sitzung lautete: “ Wenn die Staatsanwaltschaft Wi jetzt im Schreiben an Petri wg. der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn den Begriff „Strafantrag“ verwendet, ist das ihre Sache; wir haben in unserem seinerzeitigen Schreiben den Begriff nicht verwendet!“
Ich gehe davon aus, dass der Jurist Kraus weiß, was er sagt, und dass er die relevanten Schriftstücke der von ihm betriebenen Verfahren kennt.
Folglich überlasse ich es Ihnen allen, was Sie davon halten bzw. wie Sie das Verhalten des Bürgermeisters einschätzen …..Sicher kennen Sie jedoch die Volksweisheit: „Wer drei Mal lügt, dem glaubt man nicht.“
Im Übrigen ist dem o.a. Schreiben des RA Traut eine „Strafprozessvollmacht“ (so die Überschrift) der Gemeinde Hünstetten beigefügt. Diese datiert v. 17.12.2014 und ist unterschrieben von Bm Kraus und dem damaligen Beigeordneten T. von Arend; für alle neuen Gemeindevertreter: Herr v. Arend, damals CDU, später HüLi und zeitweise Kämmerer der Gemeinde hat bereits vor längerem die HüLi wieder verlassen und wg. Differenzen mit Herrn Kraus auch das Amt des Kämmerers aufgegeben.
Wir als SPD-Gemeindevertreter werden weiterhin die Finger in diese Wunden legen; dies und anderes werden wir dem Bürgermeister nicht durchgehen lassen. Interessieren würde uns in diesem Kontext, ob und wie Herr Kraus in seiner Doppelfunktion als Bürgermeister und HüLi-Chef seine Fraktion über diese Vorgänge informiert hat und informiert, d. h. was wissen die HüLi-KollegInnen eigentlich im Einzelnen darüber bzw. was möchten sie wissen?
Mit freundlichen Grüßen bis heute Abend
Rainer Ratmann“
In der Sitzung ist niemand von den anderen Fraktionen wegen dieses Schreibens an uns herangetreten; auch der sicherlich informierte Bürgermeister hat auf unseren Vorwurf nicht reagiert – weder mündlich oder später schriftlich. Ist das nun ein Schuldeingeständis?? Uns wurde allerdings zugetragen, nach der Sitzung habe sich die HüLi-Fraktion zu einer Sondersitzung getroffen.