Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. September in Bechtheim hatte unser Fraktionsvorsitzender Rainer Ratmann folgendes erklärt:
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat im April 2018 die Beschwerde von Bürgermeister Kraus gegen die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden vom Juli 2017 in Sachen Strafanzeige Kraus gegen seinen Amtsvorgänger Petri (Verwurf der Untreue und Bestechlichkeit!!) von Anfang 2014 endgültig verworfen! Dies hat der Anwalt des Beschuldigten erst vor Kurzem auf Nachfrage in Frankfurt erfahren. Die Idsteiner Zeitung hat diese Neuigkeit jedoch in ihren Artikeln über die Sitzung u. a. am 29.09. mit keiner Silbe erwähnt. Erst die vor einer Woche mehreren Medien zugeschickte Presseerklärung des Anwaltes von Axel Petri (hier einsehbar) hat dazu geführt, dass die Monopolzeitung in einem Artikel vom 17.10.2018 (www.wiesbadener-tagblatt.de/lokales/untertaunus/huenstetten/ermittlungen-gegen-axel-petri-eingestellt_19123854) ausführlich über die Angelegenheit berichtet hat. Auf die in diesem Artikel zitierten Aussagen des Bürgermeisters, in dem der jetzige Rathauschef wichtige Fakten bewusst verschweigt, hat Axel Petri am 17.10. mit folgender Gegendarstellung reagiert, die von der IZ am 18.10.18 veröffentlicht worden ist:
Die Behauptungen meines Amtsnachfolgers Jan Kraus im Artikel der IZ vom heutigen Tage „Ermittlungen gegen Petri eingestellt“ bedürfen einer Klarstellung:
Bürgermeister Kraus hat ohne Anhörung der Betroffenen und ohne Beteiligung des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung eigenmächtig drei Strafanzeigen durch den von ihm beauftragten Anwalt Traut stellen lassen. Seine früher in der Idsteiner Zeitung und in der Gemeindevertretung getätigte Aussage „er habe keine Strafanzeige gestellt“ ist damit widerlegt. Als Volljurist wusste er, dass nach den Schreiben des Anwaltes der Gemeinde die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln musste. Die betroffenen Personen im Vorfeld der Anzeigen nicht zu hören, ist unterlassene Fürsorge des Dienstherrn.
Bürgermeister Kraus hat nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden in 2017 ohne Beteiligung der gemeindlichen Gremien Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen lassen. Seine Behauptung „er habe keine hartnäckige strafrechtliche Verfolgung betrieben“, ist damit widerlegt. In dem beim Verwaltungsgericht anhängigen Zivilverfahren mit einer Schadenersatzforderung der Gemeinde von 1,7 Mio. € wurde mir Rechtschutz durch den Gemeindevorstand verweigert. Laut Bürgermeister Kraus müssten die Hünstetter die Kosten für das Verfahren nicht tragen, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlung geführt habe. Das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass die Gemeinde die Anwaltskosten von ca. 235.000 € zu zahlen hat. Wer hierzu die Ermächtigung erteilt hat, ist zu hinterfragen.
Ganz schlechter Stil ist es, auf das noch anhängige Verfahren gegen den früheren Hauptamtsleiter Vietze zu verweisen ohne zu erwähnen, dass fast alle Vorwürfe mittlerweile mit einer Teileinstellung ausgeräumt worden sind. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben sich von über 170 auf vier Fälle reduziert.