Bürgermeister J. Kraus, Hünstetter Liste, 2. v. r. (Foto: Ernst Hensel)
Was seit Mai bereits feststeht und von uns schon vor Wochen als tel. Nachricht der Wiesbadener Staatsanwaltschaft gegenüber dem zuständigen Rechtsanwalt veröffentlicht wurde, liegt nun auch endgültig schriftlich vor: die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Richard Vietze (Ex-Hauptamtsleiter der Gemeinde) „…wegen des Verdachts der Untreue pp. Strafanzeige Gemeinde Hünstetten vom 24.02.2014“! Das entsprechende Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 15.07.2020 ist dem Betroffenen am 22.07.2020 zugegangen. Interessant ist nun, wann der Gemeindevorstand in Wallbach dieses Schreiben erhalten hat. Es ist davon auszugehen, dass der Initiator des Ganzen, Bürgermeister Kraus, sicherlich von seinen Anwälten informiert worden war, als er am 16.07. in der Gemeindevertretung das Gegenteil behauptete. Dort hat er auch wieder – wie schon im Fall der von ihm eingereichten Strafanzeige gegen seinen Vorgänger A. Petri – verneint, dass es überhaupt Strafanzeigen geben würde und hat uns der Unwahrheit bezichtigt. Wie im Fall Petri kann sich nun jeder selbst davon überzeugen, wer hier die Unwahrheit sagt bzw. seinem Gegenüber einfach ins Gesicht lügt!
Um es wie früher bereits noch einmal zu betonen: Der jetzige Rathauschef hatte kurz nach seinem Amtsantritt nicht den Mut, die von ihm angeblich entdeckten schweren Verstöße bzw. Fehler seines Vorgängers und dessen Hauptamtsleiters im direkten Gespräch mit den Betroffenen anzusprechen. Nie wurden den beiden Personen seit 2014 die Möglichkeit gegeben, sich z. B. vor dem Gemeindevorstand zu erklären. Dies einzufordern, dazu war auch die Mehrheit dieses Gremiums stets zu feige. Stattdessen hatte der Jurist und bekennende Christ aus Strinz-Trinitatis zu Beginn seiner Tätigkeit nichts Besseres zu tun, als die beiden genannten Personen mit einer Strafanzeige wg. unterstellter Untreue und Vorteilsnahme zu überziehen. Damit gab er den Startschuss zu seinem jahrelangen juristischen Rachefeldzug, der nach wie vor andauert. Denn: Seit einigen Jahren verfolgt er beide nun zivilrechtlich; angesichts des Ausgangs der strafrechtlichen Verfahrens kann sich jede/r die „Erfolgschancen“ für den Bürgermeister ausmalen…. Über die aufgelaufenen immensen Summen (Steuergelder!!) für Anwaltskanzleien und für die Gerichte kann sich die Hünstetter Bürgerschaft ihr eigenes Urteil bilden!
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