Unsere Fraktion (rechts) in einer früheren Präsenz-Sitzung (Foto: Ernst Hensel)
Ohne unsere Fraktion
Am Donnerstag, 18. Februar tagte virtuell der Haupt- und Finanzausschuss als Not-Parlament, um den Haushalt 2021 zu verabschieden. Dazu hatte die Vorsitzende der Gemeindevertretung vor Wochen die Fraktionen um ihre Meinung gebeten. Wir hatten dazu eindeutig Stellung bezogen, indem wir das mit folgender Begründung abgelehnt hatten: Jede Haushaltssitzung eines Parlamentes ist die wichtigste im Jahr; hier werden grundsätzliche Fragen unter den Augen der Öffentlichkeit und der Medien diskutiert und für das Haushaltsjahr entschieden. Da der Etat durchaus noch im April verabschiedet werden könnte – dann wieder in einer Präsenssitzung – ist das unser Vorschlag; die Corona-bedingte Video-Sitzung des Not-Parlamentes mit insgesamt nur acht Gemeindevertreter*innen ist dafür kein Ersatz! In einer Pressemitteilung vom 17.02 haben wir das bekräftigt und kritisiert, dass diese Sitzung ohne Not unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat:
„Es ist keinesfalls so, dass der Haushalt jetzt Hals über Kopf verabschiedet werden müsste. Dies könnte, wie von uns bereits vor Wochen der Parlamentsvorsitzenden und den anderen Fraktionen vorgeschlagen, durchaus auch noch Anfang/Mitte April in einer dann hoffentlich wieder in Präsenzform möglichen öffentlichen Sitzung passieren, ohne dass die Gemeinde finanziell handlungsunfähig wäre,“ so Fraktionsvorsitzender Rainer Ratmann. Deshalb ist auch die heute von Frau Müller angesetzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Notparlament nicht zwingend erforderlich. Der SPD-Vorsitzende und neben Ratmann zweiter SPD-Vertreter im Ausschuss, Dr. Joachim Paulusch: „Leider führt das von der Vorsitzenden vorgeschlagene Verfahren dazu, dass der Haushalt von den Koalitionsfraktionen HüLi und CDU beschlossen werden kann, ohne dass es eine öffentliche Debatte dazu gibt. Dies tragen wir als SPD-Opposition nicht mit. Konsequenterweise werden wir der Sitzung folglich fernbleiben.“ Ratmann: „Das Verhalten der Vorsitzenden, die Kann-Bestimmung im § 51a der HGO bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit dahingehend zu entscheiden, diese Haushaltsdebatte und –verabschiedung nicht-öffentlich abzuhalten, irritiert uns sehr! Wir bedauern das, bedeutet es doch, dass neben interessierten Bürger*innen vor allem den Medien keinerlei Möglichkeit gegeben wird, den Verlauf der Sitzung zu verfolgen, sich selbst ein Bild zu machen und unabhängig darüber zu berichten.“