Wie angekündigt müssen wir auf den Bericht des Monopolblattes Idsteiner Zeitung vom 13. August mit der falschen Überschrift „Streit zumindest juristisch beigelegt“ zurückkommen. Nachstehend können Sie unsere Richtigstellung lesen, die die Zeitung heute (17.08.) mit der Schlagzeile „Die Nebelkerzen des Herrn Kraus“ veröffentlicht hat. Hier der Artikel (als PDF Datei)
Er enthält den größten Teil unseres Textes (die in der Zeitung heute veröffentlichten Passagen sind grün markiert), allerdings fehlt das Wort „Richtigstellung“ und anderes durchaus Wichtige, z. B. der Hinweis auf den offenen Brief von Ex-Bürgermeister Petri. Dies passt dem verantwortlichen Redakteur offenbar nicht in sein vorgefertigtes Bild von dem Gesamtkomplex. Entsprechende Fragen, die er beantworten sollte:
- Warum hat er offensichtlich mit dem Hünstetter Bürgermeister Kraus und dessen Anwaltskanzlei gesprochen oder zumindest mit diesen Kontakt gehabt, Gleiches jedoch nicht mit Ex-Bürgermeister Petri und dessen Hauptamtsleiter oder deren Anwälten?
- Warum hat er keine Informationen direkt von der Wiesbadener Staatsanwaltschaft eingeholt?
- Warum veröffentlicht er nicht das ihm von uns zur Verfügung gestellte kurze Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 15. Juli?
- Wo bleibt die gründliche Recherche in diesem brisanten Fall?
- Warum übernimmt der Journalist mehr oder weniger eins zu eins die Kraussche „Erzählung“ bzw. Version des Falles, und das schon seit Jahren?
- Und warum trägt er damit wissentlich – das zeigt auch sein Kommentar – ebenfalls zur Rufschädigung des ehemaligen Hauptamtsleiters bei?
- Ist das des Redakteurs Verständnis von verantwortungsbewusstem Lokaljournalismus, journalistischer Sorgfaltspflicht und berufsethischen Grundsätzen?
- Muss man ihn tatsächlich daran erinnern, was nach dem großen Hanns-Joachim Friedrichs (früher ARD-Tagesthemen) einen guten von einem schlechten Journalisten unterscheidet?
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild beim Lesen unserer Richtigstellung und der diversen tendenziösen IZ-Artikel der vergangenen Tage!
14.08.2020
Gemeinsame Erklärung von Ex-Bürgermeister Petri und der SPD-Fraktionsführung:
Die Nebelkerzen des Herrn Kraus
Zum IZ-Bericht „Streit zumindest….“ vom 13.08.2020 legen der Hünstetter Ex-Bürgermeister Axel Petri sowie die Führung der SPD-Fraktion in Hünstetten mit Rainer Ratmann und Horst Kaltwasser Wert auf folgende Richtigstellung:
Leider kann davon keine Rede sein, dass die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem derzeitigen Hünstetter Bürgermeister Kraus (Hünstetter Liste) auf der einen sowie seinem Vorgänger Axel Petri (SPD), dessen damaligem Hauptamtsleiter sowie einem Grundstücksmakler auf der anderen Seite beigelegt sind. Sowohl die Überschrift des Berichtes als auch sein Untertitel „Anklagen wegen angeblich strafbarer Grundstücksverkäufe der Gemeinde Hünstetten zurückgenommen“ entsprechen nicht den Tatsachen.
Erstens: Endgültig abgeschlossen sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgrund einer von Herrn Kraus für die Gemeinde 2014 veranlassten Strafanzeige (siehe Kasten) gegen die Beklagten, und zwar mit drei Verfahrenseinstellungen (siehe das letzte Schreiben der Staatsanwaltschaft Wi im Kasten; die rechtliche Bewertung der von J. Kraus beauftragten Kanzlei ist eine Nebelkerze!). Übrigens: Die Ermittlungen gegen den Ex-Hauptamtsleiter wurden bereits seit längerem zum allergrößten Teil eingestellt. Nur wegen sechs von 160 untersuchten Grundstücksvermittlungen erfolgte die endgültige Verfahrenseinstellung erst vor kurzem. Von einer Rücknahme von Anklagen, zumal wegen Verjährung kann keine Rede sein. Zu einer Anklageschrift ist es nur in den sechs Fällen gekommen, aber auch diesbezüglich war da letztlich nichts und folglich hat das Gericht die Klage nicht zugelassen.
Auf diese abgeschlossenen Strafverfahren bezieht sich übrigens der von der SPD-Fraktion in der vergangenen Parlamentssitzung beantragte Akteneinsichtsausschuss, der jedoch vom Bürgermeister und seiner HüLi-Fraktion mit allen Mitteln zu verhindern versucht wird. Deshalb liegt das von der Parlamentsvorsitzenden Müller (HüLi) zu verantwortende, gegen die Hessische Gemeindeordnung verstoßende Verfahren in dieser Sitzung der Gemeindevertretung derzeit der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Stellungnahme vor, weil es die SPD-Fraktion angefochten hat.
Zweitens: Dass der Hünstetter Rathauschef, selbst Jurist, zusammen mit seinen Anwälten jetzt, weil ihnen diese staatsanwaltschaftlichen Einstellungen nicht passen, gegen die hessische Justiz schießt („Ob Versäumnisse der hessischen Strafjustiz vorliegen, bedarf einer gesonderten Prüfung“), ist ein besonders starkes Stück. Es bleibt abzuwarten, wie die Wiesbadener Staatsanwaltschaft auf diese Unterstellungen und Verdächtigungen reagieren wird.
Drittens: Feststellungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Ursache für die Kraussche Strafanzeige gegen seinen Vorgänger und dessen Hauptamtsleiter 2014: Hier wird es besonders interessant, denn dieses inzwischen fast legendäre Gutachten der Firma Avioris wurde von Herrn Kraus bis heute weder den Mitgliedern des Gemeindevorstandes noch denen der Gemeindevertretung vorgelegt, obwohl das die SPD verlangt hat! Das Ganze wird durch Folgendes getoppt: Laut den Ermittlungsakten hat die Gutachter-Firma ihr Papier zunächst an des Bürgermeisters Privatadresse in Strinz-Trinitatis geschickt; dort wurde es „bearbeitet“ und anschließend in neuer Fassung dem Rathauschef in Wallbach zugestellt. Ebenfalls laut Aktenlage hat die damalige Anwaltskanzlei des Bürgermeisters diesem davon abgeraten, das Gutachten den Gremien vorzulegen, da es die strafrechtlichen Ermittlungen gefährden könnte!
Viertens: Die juristischen Auseinandersetzungen gehen deshalb weiter, weil der Hünstetter Bürgermeister, die Erfolglosigkeit seiner Strafanzeigen vor Augen, schon vor Jahren eine zweite juristische Front eröffnet hat, indem er seinen Vorgänger und dessen Mitarbeiter zivilrechtlich vor dem Verwaltungsgericht belangen will. In wenigen Wochen, am 29. September soll das Wiesbadener Gericht in dieser Angelegenheit in öffentlicher Sitzung verhandeln.
Fünftens: Die IZ hat zwar Ex-Bürgermeister Petri nicht interviewt, aber aus einem Schreiben von ihm zitiert, durchaus mit stillschweigender Billigung des Verfassers. Dieses Schreiben ist Grundlage eines offenen Briefes, mit dem sich Axel Petri nun an die Hünstetter Bürgerschaft wendet. Der vollständige Text ist auf der Homepage der Hünstetter SPD oder auf deren Facebook-Seite nachzulesen.