Hünstetten: Straßenbeitragssatzung auf Jahre unumgänglich
„Die juristische Lage ist eindeutig: Selbst Kommunen, die einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, Schulden tilgen und Überschüsse erwirtschaften, müssen verpflichtend eine Straßenbeitragssatzung haben. Entscheidend sind die Altschulden: Solange die nicht abgebaut sind, muss diese Satzung sein – und das gilt selbstverständlich auch für Hünstetten,“ so der ehemalige Bürgermeister von Waldsolms und jetzige Fachreferent für Kommunalfinanzen und Beitragssatzungen, Norbert Leistner. Das war die zentrale Botschaft, die Leistner den über 20 Bürgerinnen und Bürgern mit auf den Weg gab, als er auf Einladung des SPD-Ortsvereins Hünstetten kürzlich über die rechtlichen Grundlagen sowie über die Vor-und Nachteile der beiden möglichen Arten von Straßenbeitragssatzungen in Kesselbach sprach: die Regelung mit Einmal-Beiträgen und diejenige mit wiederkehrenden Beiträgen.
Die von der Hünstetter Liste im Parlament ins Spiel gebrachte Idee einer Abschaffung der bestehenden Satzung ist folglich reines Wunschdenken! Hätten sich die HüLi-Fraktionsspitze mit ihrem Bürgermeister Kraus (der es eigentlich wisssen sollte!) zuvor gründlich informiert, hätte sich der Antrag an den Gemeindevorstand erübrigt!
Der OV-Vorsitzende Horst Kaltwasser begrüßte die Anwesenden, darunter auch Mandatsträger anderer Parteien, und führte kurz in die Hünstetter Verhältnisse ein. Dies nahm Moderator und SPD-Fraktionsvorsitzender Rainer Ratmann auf, indem er zu Beginn auf Folgendes hinwies: Ende 2016 konnten sich von den 440 hessischen Kommunen nur 37 keine Straßenbeitragssatzung leisten, alle anderen haben eine solche. Über 380 Gemeinden verfügen über die Version mit dem Einmal-Beitrag und nur 23 haben die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung. Leistner, der bereits viele Jahre Kommunen in mehreren Bundesländern in dieser Frage beraten hat und permanent auf Bürgerversammlungen referiert, wies allerdings darauf hin, dass auch in Hessen im laufenden Jahr zunehmend Städte und Gemeinden die wiederkehrende Satzung einführen. Da im Fall der Satzung mit Einmal-Beträgen immer wieder Grundstücksbesitzer zu sehr hohen Gebührenzahlungen bei grundhaften Straßenerneuerungen herangezogen werden müssten, sei diese Entwicklung nachvollziehbar. Demgegenüber sei eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen nicht nur sozial gerechter, sondern auch mit nur geringen jährlichen Beitragszahlungen verbunden. Im Rheingau-Taunus-Kreis haben sich bereits Idstein und Hohenstein für diese Satzungsvariante entschieden.
„Für mich ist nach dem heutigen Abend mit den sehr differenzierten Informationen klar: Es kommt nur die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung in Frage,“ so das Resümee eines Görsrother Bürgers.
(Dieser Text wurde mit wenigen Kürzungen am 07.11.17 von der Idsteiner Zeitung veröffentlicht.)